Neue Abgabefristen für Zusammenfassende Meldung ab 01.07.2010
Dazu schreibt das Bundeszentralamt für Steuern online:
Änderungen zum Meldezeitraum:
Die zur Umsetzung der Richtlinie 2008/117/EG des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame MWSt-System zum Zweck der Bekämpfung des Steuerbetrugs bei innergemeinschaftlichen Umsätzen erforderliche Änderung des § 18a UStG wurde dem Gesetzgeber mit dem Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vorgelegt. Das Inkrafttreten der Regelung wurde zum 1. Juli 2010 vorgeschlagen.
Alle Informationen finden Sie unter Neuerungen 2010
Das Update wurde nun durch Microsoft zur Verfügung gestellt.
Grundvoraussetzung ist das MwSt.-Update 2010-Paket.
Für Kunden mit gültigem Update- bzw. Wartungsvertrag bedeutet dieses:
Alle Kunden, die Anfang des Jahres dieses Paket bereitgestellt bekamen, erhalten automatisch den aktualisierten Report „Zusammenf. Meldung – Formular“ sowie die Dokumentation bis Ende KW30 bereitgestellt.
Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraums keine Bereitstellung erhalten, bzw. noch nicht MwSt.-Update 2010-Paket angefordert haben, fordern Sie diese über eine HELPDESK-ANFRAGE an.

