Bürokratieentlastung mit ELO
So profitieren Unternehmen vom neuen Bürokratieentlastungsgesetz IV
Ab dem 1.1.2025 wird der Arbeitsalltag für viele Unternehmen in Deutschland deutlich einfacher. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV dürfen Arbeitsverträge in Textform erstellt werden – eine kleine Änderung mit großer Wirkung!
Bisher war es erforderlich, Arbeitsverträge handschriftlich oder mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterzeichnen. Dies bedeutete oft unnötigen Papieraufwand und organisatorische Hürden. Mit der neuen Regelung können Arbeitsverträge nun einfach per E-Mail versendet und digital in der ELO Personalakte verwaltet werden.
Was bedeutet „Textform“ konkret?
Die „Textform“ erlaubt es, Verträge ohne eigenhändige Unterschrift abzuschließen.
Das heißt: Es reicht, wenn der Vertrag beispielsweise als E-Mail oder PDF vorliegt. Diese Änderung sorgt nicht nur für einen schlankeren Prozess, sondern spart Zeit und Ressourcen. Besonders in einer digitalen Arbeitswelt ist dies ein wichtiger Schritt zur Effizienzsteigerung.
Digitale Personalakte mit ELO
Mit der ELO Personalakte von MODUS Consult können Unternehmen die Vorteile der neuen Regelung voll ausschöpfen.
Die digitale Lösung ermöglicht nicht nur die Archivierung von Arbeitsverträgen, sondern auch eine ganzheitliche Personalverwaltung.
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Einfache Organisation
Alle Dokumente – von Arbeitsverträgen bis hin zu Weiterbildungszertifikaten – sind zentral verfügbar.
Automatisierte Prozesse
Erinnerungen an Fristen oder Vertragsänderungen sind direkt im System integriert.
Sicherer Zugriff
Datenschutzkonforme Speicherung und klar geregelte Zugriffsrechte garantieren Sicherheit und Compliance.
Das Ergebnis: Personalmanagement wird schneller, einfacher und digitaler.
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