Einführung der E-Rechnungspflicht
Die Zukunft der Rechnungsstellung ist digital
Mit der Einführung elektronischer Rechnungen, auch E-Rechnungen genannt, werden Unternehmen in Deutschland mit einer neuen Ära der Buchhaltung und Verwaltung konfrontiert und müssen sich neuen Herausforderungen stellen.
Denn neben den zahlreichen Vorteilen und Chancen, die die Digitalisierung in nun auch traditionellen Geschäftsprozessen mit sich bringt, kommen neue Verpflichtungen auf deutsche Unternehmen zu.
Ab dem 1. Januar 2025 wird in Deutschland die elektronische Rechnungspflicht schrittweise eingeführt, was bedeutet, dass Unternehmen sich auf neue rechtliche Anforderungen einstellen müssen.
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E-Rechnungspflicht ab 2025
Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wird die E-Rechnungspflicht, nachdem sie zunächst 2016 für den B2G-Bereich geregelt wurde, nun auch auf alle inländischen Rechnungen im B2B-Bereich ausgeweitet.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen Unternehmen in der Lage sein elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Hier ermöglicht die zunächst geltende Übergangsfrist von zwei Jahren vorerst noch Rechnungen in Papierform und sonstigen elektronischen Formaten zu verwenden.
Was ist eine E-Rechnung?
Die E-Rechnung ist ein strukturiertes digitales Dokument, das die gleichen rechtlichen Anforderungen und Inhalte wie eine herkömmliche Rechnung in Papierform erfüllt. Anders als bei den herkömmlichen Rechnungen in Form von statischen PDF- oder Word-Dokumenten, wird die E-Rechnung in einem standardisierten elektronischen Format erstellt, das die automatisierte Verarbeitung und Integration in spezielle Rechnungssysteme ermöglicht. Diese digitale Lesbarkeit und Verarbeitung der Rechnungen verbessert nicht nur die Effizienz der Rechnungsverarbeitung, sondern reduziert auch Fehleranfälligkeit und fördert die Digitalisierung von Geschäftsprozessen.
E-Rechnung: Vorteile auf einen Blick
- Effizienzsteigerung
Schnellere und vereinfachte Verarbeitung durch strukturierte Formate. Manuelle Vorgänge wie Scannen und Abtippen entfallen.
- Kosteneinsparung
Elektronische Übermittlung sparen u.a. Kosten für Druck und Porto.
- Rechtssicherheit
Invariante Rechtssicherheit, da die rechtlichen Anforderungen an beide Dokumente identisch sind.
- Umweltschutz
Reduzierung des Papierverbrauchs um bis zu 80% tragen zum Umweltschutz bei, da E-Rechnungen nicht ausgedruckt und ausgeliefert werden müssen.