Microsoft Dynamics Anpassungen zur Umsatzsteuersenkung

Ein zentraler Punkt des neuen Konjunkturpaketes ist die Senkung der Umsatzsteuer von bisher 19% auf künftig 16% und für den ermäßigten Satz von 7% auf 5% -, begrenzt auf einen Zeitraum vom 01.07. – 31.12.2020. Wir haben für Sie relevante Informationen erstellt und unterstützen Sie in den notwendigen Anpassungen in Microsoft Dynamics.

Laut einem BMF Schreiben vom 30.06.2020, müssen der Verkauf Inland über die Rubrik 35/36 (Zeile 28), ab 01.07.2020, gemeldet werde. Den innergemeinschaftlichen Erwerb, Einkauf, melden Sie ab den 01.07.2020 über die Rubrik 95/98 (Zeile 35). Alle weiteren zu meldenden Beträge und die dazugehörige Bemessungsgrundlage, zu 16 % und 5 %, werden über die schon bekannten Rubriken (Zeilen) gemeldet. Alle weiteren Informationen zur Umsatzsteuervoranmeldung finden Sie über die Webseite des Bundesfinanzministeriums

MODUS BAUVISION

Übersicht der Änderungen für MODUS BAUVISION

Webinaufzeichnung MODUS BAUVISION 

Schritt für Schritt Anleitung zur Umstellung in MODUS BAUVISION

Objektstand MODUS BAUVISION für alle Versionen

Information zu Partnermodulen

 

Microsoft Dynamics NAV/BC

Übersicht der Änderungen für Microsoft Dynamics (NAV/BC)

Webinaufzeichnung Microsoft Dynamics NAV/BC 

Schritt für Schritt Anleitung zur Umstellung in Microsoft Dynamics (NAV/BC)

Information zu Partnermodulen

 

Sollten Sie Fragen zur Umsetzung der Mehrwertsteueränderung haben, schreiben Sie uns eine E-Mail an: Mehrwertsteuer2020(at)modusconsult(punkt)de

Weitere Informationen:

Zusätzlich zur Senkung der Umsatzsteuer sind im Konjunkturpaket vielleicht noch zwei weitere Punkte für Sie interessant:

  • 1.) Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird verschoben auf den 26. des Folgemonats. Dies gibt Unternehmen einen Liquiditätseffekt von ca. 5 Mrd. Euro und ermöglicht den Unternehmen in Deutschland ein „level playing field“ gegenüber vielen unserer europäischen Nachbarn.
     
  • 2.) Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt.
  1.  

Was bedeutet das für Sie und Ihre bestehende Lösung?

Mit der Änderung des Mehrwehrsteuersatzes sind notwendige Einrichtungen in Ihrer Dynamics NAV / 365 Business Central Lösung erforderlich. Eine Konvertierung der bestehenden Belege (z.B. Angebot, Aufträge, Bestellungen usw.) und weitere Maßnahmen zu dem Stichtag sind zusätzlich erforderlich. 
Welche vorbereitenden Tätigkeiten sind zur Umsatzsteuerumstellung notwendig?

Laden Sie hier unsere Anleitung zu vorbereitenden Aufgaben herunter.

Unser Service für Sie:

Für die Umsetzung der von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen in Ihrer Unternehmenslösung bietet Ihnen MODUS Consult GmbH die Unterstützung an:

Dokumentation für die vorbereitenden Tätigkeiten innerhalb von Microsoft Dynamics (NAV) zur MwSt. Umstellung,
Beratung und Unterstützung bei Sonderprozessen wie Anzahlungen, Intercompany, Direktlieferungen, Retouren, Reklamationen, Tourenverwaltung, Dispocode, Collie Verwaltung usw.

Vorbereitung & Checkliste

Folgende Checkliste gibt Ihnen eine erste Hilfestellung für die Planung Ihrer Maßnahmen:

  • Definieren Sie ein Team aus den für die Umstellung verantwortlichen Personen
  • Prüfen Sie die von MODUS Consult GmbH bereitgestellte Dokumentation


Definieren Sie Ihren Status:

  • Welche bestehenden MwSt.-Buchungsgruppen und MwSt.-Konten müssen berücksichtigt werden?
  • Welche Sonderprozesse sind besonders zu beachten?
  • Ist eine aktuelle Testumgebung für eine Testumstellung vorhanden?
  • Definieren Sie Ihren Beratungsbedarf und sprechen Sie uns umgehend an, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren!

 

Sollten Sie Fragen zur Umsetzung der Mehrwertsteueränderung haben, schreiben Sie uns eine E-Mail an: Mehrwertsteuer2020(at)modusconsult(punkt)de.
*Die Beratungsleistungen sind kostenpflichtig.

Bitte besuchen Sie unsere Webseite zur Mehrwertsteuerumstellung regelmäßig, da wir diese, wenn uns neue Erkenntnisse und Informationen vorliegen, kurzfristig aktualisieren. 

DIE MEHRWERTSTEURANPASSUNG FÜR ELO FINDEN SIE HIER.